Erstellt am 26. Mai 2023 | 09:15
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Tierärztin Lisa Affenzeller mit ihren Hunden Gini und Kira.
Foto: Lisa Affenzeller
Am 1. Juni tritt eine Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes gemeinsam mit der NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 in Kraft. Die NÖN befragte Hundetrainerinnen und Tierärzte, welche Vorteile sich daraus ergeben.
Das Halten von mehr als zwei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und/oder auffälligen Hunden in einem Haushalt ist ab 1. Juni verboten. Ebenso ist nun das Halten von mehr als fünf Hunden in einem Haushalt verboten. Wer schon vor Juni 2023 mehr als fünf Hunde hatte, muss jedoch keinen abgeben. Züchter oder Welpen bis zum achten Lebensmonat sind von dieser Regelung ausgenommen. Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial bzw. auffällige Hunde muss statt der bisherigen „Sachkunde für Listenhunde“ die neue „erweiterte Sachkunde“ nachgewiesen werden. Diese besteht aus einem theoretischen Teil von vier Stunden und einem praktischen Teil von sechs Stunden. Alle anderen Hundehalter müssen die dreistündige allgemeine Sachkunde nachweisen (bisher war in Niederösterreich ansonsten keine Ausbildung notwendig). Alle ab 1. Juni neu angeschafften Hunde sind vom Hundehalter unverzüglich bei der Gemeinde zu melden. Bei der Anmeldung ist auch eine Bestätigung über eine bestehende Haftpflichtversicherung (mindestens 725.000 Euro pro Hund) vorzuweisen.
Nicht alle Listenhunde sind gefährlich
Hundetrainerin Susanne Bock von der Hundeschule ÖHV St. Valentin wird am 1. Juli den ersten Termin für die allgemeine Sachkunde (NÖ Hundepass) gemeinsam mit der Tierärztin Lisa Affenzeller aus Weistrach abhalten. „Grundsätzlich ist es begrüßenswert, dass sich jeder Hundehalter intensiver mit seinem Tier beschäftigen muss. Die Änderung ist aber wieder ein typisch österreichischer Schnellschuss. Manche Punkte hätte man genauer durchdenken müssen“, meint sie. Zum einen werde zu viel Inhalt in zu kurzer Zeit vermittelt. Zum anderen werde es auch weiterhin schwarze Schafe geben, die ihre Hunde nicht anmelden und damit die Obergrenze von maximal zwei Listenhunden oder fünf Hunden umgehen. „Listenhunde sind außerdem nicht automatisch gefährliche Hunde. Manche sind freundlicher als andere“, fügt Affenzeller, die selbst zwei Hunde hat, hinzu.
Strafmaß geht bis 10.000 Euro
Sabine Offenberger, Obfrau des Tierschutzvereins Ybbstal, stimmt mit den beiden Damen überein. „Der Hundepass ist grundsätzlich nicht schlecht. Eine wirkliche Verbesserung sehe ich durch die Gesetzesänderung aber nicht. Die allgemeine Sachkunde ist mit drei Stunden zu kurz, und es werden grundlegende Dinge vermittelt, die einem Hundehalter ohnehin klar sein sollten“, meint sie. Listenhunde seien zwar meistens fordernder als andere Hunde, aber auch ein Chihuahua könne seinen Besitzer ans Limit bringen. Viel wichtiger sei es, dass der Hund zum Hundehalter passt und man sich den Hund genau anschaut, bevor man ihn zu sich ins Haus lässt. Wer sich nicht an die neuen Bestimmungen hält, kann laut Bezirkshauptfrau Martina Gerersdorfer Strafen von bis zu 10.000 Euro ausfassen. Bei leichteren Vergehen drohen Strafen von bis zu 7.000 Euro.
Author: Glen Hernandez
Last Updated: 1703008202
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